trÄger - teil ii

Federführender Leistungsträger ist die LVA Rheinland-Pfalz. Die stationäre medizinische Rehabilitation erfolgt auf der Grundlage der SGB VI und IX (insbesondere des SGB VI, § 15 und SGB IX, § 21 und § 26) und der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 (insbesondere der Anlage 2) sowie des mit der LVA Rheinland-Pfalz vereinbarten Konzeptes.

Ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V liegt vor. Die Fachklinik wird von einem Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie geleitet. Die Leistung zur medizinischen Rehabilitation dauert zwischen 8 und i. d. R. 17 Wochen; der Richtwert im Rahmen der Zeitbudgetierung liegt bei 14 Wochen.